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Aktenzeichen VI 111/95

Datum 06.06.1895

Leitsatz 1. Möglichkeit einer Mehrheit von Gerichtsständen der Erbschaft. 2. Gerichtsstand der Erbschaft nach § 28 Abs. 2 C.P.O. bei Klagen gegen Testamentsvollstrecker aus von ihnen in dieser Eigenschaft geschlossenen Verträgen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464023730418

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