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Aktenzeichen I 14/95
Datum 20.04.1895
Leitsatz Ist beim Kaufe von einem unbekannten Verkäufer unter der Bedingung, daß dieser ein Prima-Ablader sein müsse, der Käufer, welcher dies bestreitet, verpflichtet, dem Verkäufer die über diesen eingezogene schriftliche Auskunft vorzulegen oder ihm den Namen des Auskunftserteilers anzugeben? Setzt § 437 C.P.O. voraus, daß bereits einiger Beweis vorliege? Darf der Richter auf einen richterlichen Eid erkennen, ohne vorab einen angetretenen Beweis zu erheben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464023770429
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