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Aktenzeichen IV 39/95
Datum 27.06.1895
Leitsatz Kann ein offener Vollstreckungsbefehl in der Wohnung des Schuldners an dessen Mutter in dem Falle, wenn diese die gütergemeinschaftliche Ehefrau des Gläubigers ist, gültig zugestellt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464023780429
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