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Aktenzeichen I 190/95

Datum 19.10.1895

Leitsatz Was ist "unter Versehen einer Rechnung mit dem Namen eines anderen" im Sinne des § 14 des Reichsgesetzes vom 12. März 1894 zum Schutze der Warenbezeichnung zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464024030013

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