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Aktenzeichen VI 191/95

Datum 04.11.1895

Leitsatz 1. Sind im Falle des Konkurses einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien Schadensersatzansprüche einzelner Gläubiger gegen die Mitglieder des Vorstandes, bezw. des Aufsichtsrates über die in Art. 204 Abs. 3, Art. 226 Abs. 3 und Art. 241 Abs. 4 H.G.B. vorgesehenen Fälle hinaus als rechtlich möglich anzuerkennen? 2. Können die Mitglieder des Aufsichtsrates einer Kommanditgesellschaft auf Aktien für eine einem Gläubiger schädlich gewordene Fortsetzung des Geschäftsbetriebes von jenem verantwortlich gemacht werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464024070027

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