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Aktenzeichen II 195/95

Datum 05.11.1895

Leitsatz 1. Findet die Vorschrift des Art. 215d Abs. 1 H.G.B. auch auf Pfandbestellungen zu Gunsten einer vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 18. Juli 1884 gegründeten Aktiengesellschaft Anwendung? 2. Gehören zu Wertpapieren im Sinne des Art. 313 H.G.B. auch solche Aktien und Interimsscheine, deren Abertragung nach dem Statute an die Einwilligung der Gesellschaft gebunden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464024090035

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