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Aktenzeichen I 211/95

Datum 06.11.1895

Leitsatz Welchen Einfluß hat auf einen zwischen den Parteien selbst abgeschlossenen Vertrag ein mit dem Vertragsinhalte in Widerspruch stehendes Übereinkommen zwischen der einen Partei und dem Agenten der anderen? Liegt Lieferungsverzug vor, wenn der Lieferungspflichtige deshalb nicht liefert, weil Meinungsverschiedenheit der Kontrahenten über die maßgebenden Vertragsbedingungen besteht.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640240A0040

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