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Aktenzeichen VI 171/95
Datum 07.11.1895
Leitsatz Zulässigkeit des Rechtsweges, wenn gegen eine Berufsgenossenschaft Ansprüche auf Entschädigung erhoben werden, die sich nicht auf die Bestimmungen der Unfallversicherungsgesetze stützen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640240B0044
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