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Aktenzeichen II 154/95
Datum 24.09.1895
Leitsatz 1. Welche Wirkungen hat die Eintragung einer Ausfallsforderung in die Konkurstabelle, bei welcher die Höhe der Forderung vorbehalten wurde? 2. Darf ein Gesellschaftsgläubiger, der selbst Gesellschafter ist, die Forderung gegen die Gesellschaft grundsätzlich auch den übrigen Gesellschaftern gegenüber geltend machen, und welche Einwendungen können diese auf Grund einer Mithaftung sowie des bestehenden Gesellschaftsverhältnisses der Klage entgegensetzen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464024100060
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