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Aktenzeichen IV 180/95

Datum 28.11.1895

Leitsatz 1. Liegt ein "Rechtsanspruch auf Pension" im Sinne des § 113 des Militärpensionsgesetzes vom 27. Juni 1871 (R.G.Bl. 1871 S. 275) auch dann vor, wenn der Rechtsstreit die Frage betrifft, ob das Recht auf den Bezug der Pension ruht? 2. Unterschied der Einreden der Unzulässigkeit des Rechtsweges und des Verlustes des Klagerechtes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464024140074

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