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Aktenzeichen I 349/95

Datum 11.12.1895

Leitsatz 1. Ist der Verkauf von 6000 Centnern Kornzucker mit der Bestimmung "Lieferung von je 2000 Centnern per Oktober, November und Dezember 1893, bis 10. jeden Monats abzuladen," ein Fixgeschäft im Sinne des Art. 357 H.G.B.? 2. Verwirkt der Verkäufer bei Nichtfixgeschäften sein Recht zum Selbsthilfeverkaufe durch Verzögerung desselben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464024150083

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