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Aktenzeichen I 330/95
Datum 01.02.1896
Leitsatz Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Rechtsverhältnis der Gründer zu der Gesellschaft. Kann die Gesellschaft mit beschränkter Haftung vor ihrer Errichtung und Eintragung mit einem Dritten über den Erwerb von Anlagen für die Gesellschaft kontrahieren? Können die Gründer den Erwerbspreis einer Anlage, die sie für die künftige Gesellschaft vor deren Errichtung und Eintragung erworben haben, ohne Bestimmung im Gesellschaftsvertrage auf das im Vertrage stipulierte Stammkapital und ihre Stammeinlagen verrechnen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640241C0108
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