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Aktenzeichen I 206/95
Datum 02.11.1895
Leitsatz Verliert der bei Streitigkeiten über die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus einem Vertragsverhältnisse sich im Rechte befindende Kontrahent, welcher, um einen ihm durch das von dem anderen Teile in Aussicht gestellte weitere vertragswidrige Verhalten drohenden größeren Schaden abzuwenden, sich dem anderen Teile nur unter Protest und Vorbehalt seiner Rechte thatsächlich fügt, dadurch seinen Anspruch auf Ersatz des ihm aus dem vertragswidrigen Verhalten des anderen Teiles erwachsenen Schadens?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640242E0187
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