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Aktenzeichen VI 247/95

Datum 07.11.1895

Leitsatz 1. Erfordernisse des Thatbestandes eines Urteiles; Bedeutung der Feststellungen des Thatbestandes des Berufungsurteiles für die Revisionsinstanz. 2. Ist der Fiduziar dem Fideikommissar gegenüber zur eidlichen Manifestation des Nachlasses verpflichtet, wenn ihm im Testamente unbeschränkter Besitz und Genuß des Nachlasses mit der Berechtigung zur Veräußerung von Immobilien, sowie die Befreiung von Kaution und Rechnungsstellung eingeräumt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640242F0192

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