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Aktenzeichen V 68/95

Datum 05.10.1895

Leitsatz 1. Giebt die Ersitzung des Rechtes, ein Fenster in der gemeinschaftlichen Zwischenmauer zweier benachbarter Grundstücke zu haben, für das Fenster zugleich den Anspruch auf den Schutz der §§ 142 flg. A.L.R. I. 8? 2. Ist der § 512 A.L.R. I. 9 im Falle selbstverschuldeter Unkenntnis von dem Bestehen des Fensters anwendbar? 3. Ist unter dem "Lichte von anderer Seite" im § 143 A.L.R. I. 8 auch Oberlicht zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464024370217

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