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Aktenzeichen V 140/95

Datum 19.10.1895

Leitsatz Ist der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten für Klagen zum Schutze des Grundeigentumes gegen Schädigung durch die Anlagen einer öffentlichen Wassergenossenschaft zulässig? Zuständigkeit des Gerichtes des beschädigten Grundstückes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640243A0233

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