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Aktenzeichen IV 131/95

Datum 28.10.1895

Leitsatz Ist zur Begriffsbestimmung eines Verschwenders nach § 30 A.L.R. I. 1 erforderlich, daß eine beträchtliche Verminderung des Vermögens der Person, deren Entmündigung in Frage steht, bereits eingetreten ist, oder genügt es, daß das Verhalten der Person die Annahme rechtfertigt, daß eine solche Vermögensverminderung nicht ausbleiben kann, sondern notwendigerweise eintreten wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640243B0238

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