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Aktenzeichen V 136/95

Datum 27.11.1895

Leitsatz 1. Kann ein Muter, der das Feld noch nicht gestreckt hat, vor Ablauf der sechswöchigen Frist zur Feldesstreckung auf die Mutung verzichten und gleichzeitig auf den Fundpunkt dieser Mutung von neuem Mutung einlegen? 2. Welche Wirkung hat ein solcher Verzicht einem Muter gegenüber, der, während jene Mutung noch schwebte, auf denselben Fundpunkt Mutung eingelegt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464024410255

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