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Aktenzeichen V 39/95

Datum 21.09.1895

Leitsatz Können die gewerbetreibenden Mieter eines an einer öffentlichen städtischen Straße belegenen Hauses eine Entschädigung für Geschäftsverluste beanspruchen, die sie durch eine im Interesse eines öffentlichen Unternehmens bewirkte Erschwerung der Kommunikation auf der Straße erlitten haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464024440272

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