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Aktenzeichen IV 245/95
Datum 23.01.1896
Leitsatz 1. Welcher Zeitpunkt ist für die Abfindung des im Ehescheidungsprozesse für unschuldig erklärten Ehegatten maßgebend? 2. Muß der unschuldige Ehegatte betreffs der Berechnung des Vermögens des schuldigen Teiles sein Wahlrecht einheitlich hinsichtlich des gesamten Vermögens ausüben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640244F0326
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