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Aktenzeichen II 184/95

Datum 25.10.1895

Leitsatz Ist die überlebende Ehefrau, wenn die Ehegatten ihren Wohnsitz aus dem Gebiete des westfälischen Gesetzes vom 16. April 1860 in das rheinische Rechtsgebiet verlegt haben, und der Ehemann in letzterem gestorben ist, bei beerbter Ehe befugt, allein ein zur fortgesetzten Gütergemeinschaft zwischen ihr und ihren Kindern gehörendes Grundstück zur Hypothek zu stellen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464024510331

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