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Aktenzeichen IV 233/95
Datum 23.09.1895
Leitsatz Ist die Bestimmung des zuständigen Gerichtes nach § 36 Ziff. 3 C.P.O. auch dann zulässig, wenn für die Klage der allgemeine Gerichtsstand als ausschließlicher vorgeschrieben ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464024550347
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