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Aktenzeichen III 176/95
Datum 18.10.1895
Leitsatz Ist das Reichsgericht zuständig für die weitere Beschwerde gegen einen Beschluß, durch den die auf Grund des § 180 Ziff. 2 des preußischen Gesetzes, betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, vom 13. Juli 1883 eingeleitete Zwangsversteigerung eingestellt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464024590357
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