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Aktenzeichen VI 169/95
Datum 14.11.1895
Leitsatz Sind die Mitglieder des Gläubigerausschusses berechtigt, dem Konkursverwalter in einem von ihm auf Grund des § 29 K.O. angestellten Anfechtungsprozesse als Nebenintervenienten beizutreten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640245D0367
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