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Aktenzeichen VI 201/95

Datum 25.11.1895

Leitsatz Muß, wenn eine in England domizilierende nicht registrierte Handelsgesellschaft -- partnership -- in Deutschland klagt, von ihr Sicherheit wegen der Prozeßkosten geleistet werden, auch wenn sämtliche Teilhaber der Gesellschaft Deutsche sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464024640393

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