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Aktenzeichen V 135/95

Datum 18.12.1895

Leitsatz 1. Wird die Beschwerde gegen einen den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens ablehnenden Beschluß dadurch ausgeschlossen, daß gegen die sich beschwerende Partei inzwischen in der Sache selbst ein Versäumnisurteil ergangen ist? 2. Wird im Falle des Todes einer durch einen Prozeßbevollmächtigten vertretenen Partei das Recht der Gegenpartei, auf Aussetzung des Verfahrens anzutragen, hinfällig, sobald die Rechtsnachfolger der verstorbenen Partei erklären, daß sie das Verfahren aufnehmen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464024660401

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