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Aktenzeichen VI 201/95

Datum 09.01.1896

Leitsatz 1. Kann gegen den im Termine zur mündlichen Verhandlung nicht erschienenen Berufungsbeklagten ein Versäumnisurteil erlassen werden, wenn ein hinsichtlich einer bestrittenen klagebegründenden Thatsache gemachtes Beweisanerbieten weder im Thatbestande des Urteiles der ersten Instanz festgestellt, noch dem Gegner rechtzeitig mittels Schriftsatzes mitgeteilt ist? 2. Kann ein Versäumnisurteil über den Grund des Anspruches erlassen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640246E0425

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