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Aktenzeichen I 395/95

Datum 15.02.1895

Leitsatz Ist ein Eisenbahnfrachtvertrag, auf den § 53 der Verkehrsordnung vom 15. November 1892 Anwendung findet, auch in dem Falle als abgeschlossen zu betrachten, wenn der Eisenbahn das Frachtgut in anderer als in der im Frachtbriefe bezeichneten Verpackung übergeben und von ihr angenommen worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464025040010

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