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Aktenzeichen V 336/95

Datum 07.03.1896

Leitsatz Kann der Verzicht eines Gläubigers auf sein Absonderungsrecht daraus allein entnommen werden, daß er im Zwangvergleichsverfahren zum vollen Betrage seiner Forderung mitstimmt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464025050013

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