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Aktenzeichen III 384/95

Datum 10.03.1896

Leitsatz Haben bei Genossenschaften mit unbeschränkter Haftpflicht die Genossen nach dem Gesetze vom 1. Mai 1889 einen unbedingten Anspruch auf Verteilung des ganzen bilanzmäßigen Jahresgewinnes?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464025060018

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