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Aktenzeichen VI 57/96

Datum 22.04.1896

Leitsatz 1. Klage des berechtigten Inhabers einer Firma auf Unterlassung der weiteren Führung einer ohne Recht geführten, nur unerheblich abweichenden Firma und auf Löschung derselben im Handelsregister. 2. In welchem Sinne ist es für den Begriff der offenen Handelsgesellschaft wesentlich, bezw. unwesentlich, daß der betreffende Handelsbetrieb nicht nur im gemeinsamen Namen, sondern auch für gemeinsame Rechnung der Gesellschafter vor sich gehe? 3. Zur Lehre von der Gesetzesumgehung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464025100058

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