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Aktenzeichen I 58/96
Datum 30.05.1896
Leitsatz Gehört im Falle des Konkurses über das Vermögen einer Kommanditgesellschaft eine Forderung an den Kommanditisten auf Einzahlung der Einlage nur insoweit zur Konkursmasse, als die Gesellschaft selbst eine solche Forderung hat, oder ist in dieser Beziehung die Haftung des Kommanditisten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern maßgebend? Kann der Kommanditist gegen die Forderung auf Einzahlung der Einlage mit einer Forderung an die Gesellschaft aufrechnen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464025170082
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