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Aktenzeichen VI 6/96

Datum 07.05.1896

Leitsatz Ist der Einwand des Anfechtungsbeklagten, er habe den bei der Weiterveräußerung des anfechtbar Erworbenen erzielten Erlös in das Vermögen des Schuldners zurückgewährt, zu beachten, auch wenn nur teilweise Zurückgewährung dargethan wird? Begriff dieser Rückgewährung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640251A0097

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