zurück
Aktenzeichen VI 73/96
Datum 29.06.1896
Leitsatz 1. Ist Voraussetzung der Klage auf Rückforderung ohne Beitreibung gezahlter Reichsstempelabgaben ein spätestens bei der Zahlung gemachter Vorbehalt? 2. Nähere Bestimmung der Frage, unter welchen Voraussetzungen Aktien durch einen Stempelaufdruck im Rechtssinne zu neuen Aktien werden und deshalb von neuem der Urkundenstempelpflicht nach dem Reichsstempelgesetze unterliegen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640251F0119
zurück