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Aktenzeichen III 427/95

Datum 10.04.1896

Leitsatz 1. Werden gerichtlich bestätigte Adoptionsverträge, durch welche der bürgerliche Adoptivsohn den Adel des Adoptivvaters erlangen soll, ungültig, wenn die landesherrliche Genehmigung versagt wird? 2. Ist zur Gültigkeit des Adoptionswillens die gerichtliche Erklärung zu Protokoll erforderlich? 3. Ist der einseitige Rücktritt von Adoptionsverträgen vor deren gerichtlicher Bestätigung statthaft?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640252B0164

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