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Aktenzeichen VI 396/95

Datum 08.06.1896

Leitsatz 1. Inwieweit steht ein zur Sicherung des Testamentserben erwirktes Ausschlußurteil solchen Pflichtteilsberechtigten entgegen, deren Recht im Testamente mittels einer Socinischen Kautel oder in ähnlicher Weise eventuelle Berücksichtigung gefunden hat? 2. Inwieweit steht die Replik der Arglist einem gewesenen Vormunde oder falsus tutor entgegen, der sich seinerseits auf ein während seiner vormundschaftlichen Verwaltung ergangenes Ausschlußurteil beruft? 3. Fahrlässigkeit einer Vormünderin bei Beurteilung der Frage, ob eine Kollision der Interessen zwischen ihr und ihrem Mündel vorliege. 4. Wann ist auch einer Frau ein Rechtsirrtum zum Verschulden anzurechnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464025310183

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