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Aktenzeichen VI 51/96

Datum 11.06.1896

Leitsatz 1. Können die Eltern untereinander einen gültigen Vertrag über das Erziehungsrecht abschließen? Etwaiger Einfluß überwiegender abweichender Interessen der Kinder. 2. Können dabei auch bindende Normen über den Verkehr der Eltern mit den Kindern im einzelnen festgesetzt werden? 3. Welchen Einfluß auf das Erziehungsrecht hat die Wiederverheiratung der Mutter, welcher nach Scheidung der Ehe vertragsmäßig jenes Recht übertragen worden war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464025320189

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