zurück
Aktenzeichen IV 313/95
Datum 11.06.1896
Leitsatz 1. Ist eine auf gesetzlicher Vermutung beruhende, stillschweigende Quasipupillarsubstitution nach Art der substitutio pupillaris tacita anzunehmen? 2. Können uneheliche Kinder von ihrem Erzeuger an Kindesstatt angenommen werden? 3. Kann eine nicht in väterlicher Gewalt stehende Person von einem Manne mit der Wirkung an Kindesstatt angenommen werden, daß sie nicht in ein agnatisches Verhältnis zu den Agnaten des Adoptivvaters tritt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464025340192
zurück