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Aktenzeichen VI 267/95

Datum 02.01.1896

Leitsatz Findet § 187 A.L.R. I. 8 auch auf die Errichtung von Gebäuden, mit welcher eine Erniedrigung des Grundes und Bodens verbunden ist, Anwendung? Haftet ein Grundbesitzer im Falle der Nichtbeobachtung dieser Vorschrift auch ohne Verschulden seinem Nachbar für den entstandenen Schaden? -- Haftung des Bauherrn für den seinem Nachbar verursachten Schaden, wenn bei dem Baue die erforderlichen Sicherungsmaßregeln nicht getroffen sind.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464025350198

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