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Aktenzeichen VI 262/95

Datum 23.01.1896

Leitsatz Inwieweit können die Gläubiger des Ehemannes sich wegen der ihnen gegen denselben zustehenden Forderungen an die Früchte eines Landgutes halten, das die im Stande der Gütertrennung lebende Ehefrau gepachtet hat und selbständig bewirtschaftet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464025370207

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