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Aktenzeichen VI 383/95
Datum 19.03.1896
Leitsatz Ist die Verpfändung von in einem Keller lagernden Waren rechtswirksam vollzogen, insbesondere im Sinne von § 709 Abs. 2 C.P.O. und § 14 Einf.-Ges. zur K.O., wenn der Verpfänder von zwei vorhandenen Kellerschlüsseln dem Gläubiger nur einen behändigt, den anderen für sich behält?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464025400252
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