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Aktenzeichen IV 417/95

Datum 30.03.1896

Leitsatz Steht nach dem Gesetze vom 24. Februar 1877, betreffend die Umzugskosten der Staatsbeamten, der Anspruch auf Umzugskosten dem Beamten schon auf Grund der Ausführung der Versetzung ohne Rücksicht auf die Ausführung des Umzuges zu?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464025430265

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