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Aktenzeichen I 17/96

Datum 02.05.1896

Leitsatz 1. Was ist zur Erhaltung des an eine bestimmte Frist gebundenen Wiederkaufsrechtes erforderlich? 2. Kann die Erklärung der Ausübung des Wiederkaufsrechtes auch an einem Sonn- oder Feiertage abgegeben werden, und muß sie von dem Verpflichteten auch an einem solchen Tage entgegengenommen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640254A0281

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