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Aktenzeichen VI 433/95

Datum 30.04.1896

Leitsatz Von wann ab läuft die dreijährige Verjährungsfrist des § 54 A.L.R. I. 6 und der Deklaration vom 31. März 1838, wenn der den Schaden verursachende Zustand, dessen Schädlichkeit dem Beschädigten bekannt war, später verändert, und der Schade, für welchen Ersatz verlangt wird, nach der Veränderung eingetreten ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640254B0285

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