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Aktenzeichen V 400/95

Datum 29.02.1896

Leitsatz Ist der Notariatsakt nichtig, wenn darin die Angabe des Grundes fehlt, weshalb von einem bei der Verhandlung Beteiligten statt der Unterschrift ein Handzeichen beigefügt wurde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464025540319

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