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Aktenzeichen VI 95/96
Datum 06.07.1896
Leitsatz Ist der Pächter eines Landgutes ohne Einwilligung des Verpächters befugt, solche Teile des Pachtgutes anderen zum Gebrauche gegen Entgelt zu überlassen, welche nach der Beschaffenheit des Gutes durch Weitervermietung bezw. Weiterverpachtung zu nutzen sind und auch nach dem Willen der Vertragschließenden bei Abschluß des Pachtvertrages in dieser Weise genutzt werden sollen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640255F0354
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