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Aktenzeichen VI 50/96

Datum 13.04.1896

Leitsatz 1. Wie ist der Wert des Streitgegenstandes in einem Falle zu bestimmen, wo, nachdem gerichtlich auf Trennung einer Ehe von Tisch und Bett auf unbestimmte Zeit erkannt ist, die Frau von dem Manne für die Dauer der Trennung terminliche Zahlung von Alimentengeldern von einem gewissen Betrage verlangt? 2. Beschwerde der Partei selbst gegen einen auf Grund des § 12 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte von ihrem Anwalte erwirkten Beschluß. 3. Kann ein Gericht seinen früheren Beschluß abändern, nachdem eine gegen denselben eingelegte einfache Beschwerde in der höheren Instanz zurückgewiesen ist? 4. Abänderung eines Beschlusses, durch welchen eine Beschwerde zurückgewiesen ist, durch das Gericht der höheren Instanz selbst auf Gegenvorstellung der Partei.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640256C0382

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