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Aktenzeichen I 305/95

Datum 15.01.1896

Leitsatz Sind, wenn ein Schiedsrichter nach Unterzeichnung des Schiedsspruches, jedoch vor dessen Zustellung an die Parteien und der Hinterlegung bei Gericht, seine weitere Mitwirkung versagt, die anderen Schiedsrichter ohne weiteres zum Vollzuge dieser Förmlichkeiten berechtigt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640257A0412

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