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Aktenzeichen III 96/96
Datum 10.07.1896
Leitsatz Kann dem Direktorium einer mit juristischer Persönlichkeit ausgestatteten Versicherungsgesellschaft durch die landesherrlich bestätigten Statuten die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen den Mitgliedern und der Gesellschaft über den Entschädigungsanspruch mit Ausschluß des Rechtsweges übertragen werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640257E0427
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