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Aktenzeichen I 206/96
Datum 28.11.1896
Leitsatz Versicherung gegen indirekten Kollisionsschaden. Hat der Versicherer die dem Versicherten durch dessen Verurteilung zum Ersatze des Schadens erwachsenen Kosten zu tragen, wenn er auf die ihm gemachte Andienung des Schadens die Erklärung abgegeben hat, daß er bis zur rechtskräftigen Entscheidung durch die Gerichte eine den Versicherten aus dem Zusammenstoße treffende Schadensersatzpflicht nicht anerkenne?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464026120055
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